Für wen sind wir da?
Für Kinder und Jugendliche (Vorschul- und Grundschulalter) mit:
Wie bekommt mein Kind Heilpädagogik?
Sie können sich selbstverständlich jederzeit bei Beratungs- oder Therapiebedarf direkt an uns wenden.
Ratsam wäre es, Ihr Kind dem Kinderarzt vorzustellen und mit ihm zu beraten, ob es eine Fördermaßnahme benötigt.
Der Kinderarzt berät über die weiteren Schritte,- z.B., ob und durch wen im Vorfeld eine Entwicklungsdiagnostik erstellt werden sollte.
Dies kann z.B. in der Arztpraxis selbst durch eine Fachkraft, oder in der heilpädagogischen Praxis, oder interdisziplinären Frühförderstelle (bei Vorschulkindern) oder dem SPZ erfolgen.
Bei Schulkindern benötigen Sie eine kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme und Empfehlung.
Ergibt sich daraus die Empfehlung für eine heilpädagogische Behandlung Ihres Kindes, sollten Sie sich direkt mit der heilpädagogischen Praxis in Verbindung setzen, und sich dort anmelden, bzw. einen Warteplatz reservieren.
Wie beantrage ich eine heilpädagogische Behandlung?
Sie können gerne mit uns eine Privatvereinbarung treffen.
Die heilpädagogische Behandlung ist für Sie kostenlos, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Voraussetzung für eine heilpädagogische Förderung ist eine fachärztliche Stellungnahme mit Therapieempfehlung und Feststellung einer Teilhabeeinschränkung.
Sie als Eltern stellen dann für Ihr Vorschulkind einen Antrag beim zuständigen Landratsamt.
Bei Schulkindern nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt auf (Antragstellung auf Eingliederungshilfe).
Sie werden dann von den jeweiligen Mitarbeitern über mögliche Hilfen und Wege beraten.
Wenn Sie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnen:
Antrag Eingliederungshilfe
Wenn Ihr Wohnort im Stadtbereich liegt:
www.freiburg.de/pb/,Lde/205716.html
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen?
Bei Vorschulkindern:
frühe Eingliederungshilfe nach § 53 SGB IX ff
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach §55 SGB IX.ff
Bei Schulkindern §:
§35 a Abs. 2 Nr.1 SGB VIII
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Wie ist der Ablauf einer heilpädagogische Behandlung?
Die heilpädagogische Förderung startet mit der Klärung der Kostenübernahme durch das Landratsamt. Hier wird Beginn und Ende des Behandlungszeitraumes festgelegt, meist ein Jahr mit 1-2 mal wöchentlichen Terminen. Nach Ablauf dieser Zeit kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Der Ablauf der hp. Behandlung wird in Absprache mit Ihnen festgelegt. Zu Beginn und Kennenlernen treffen wir uns mit Ihnen und Ihrem Kind, oder der Familie, – später finden die Förderstunden bei den älteren Kindern (ab 4 J.) alleine mit uns, bei den jüngeren mit Mama oder Papa statt. Mit Ihnen finden regelmäßig und nach Bedarf Gespräche statt.
Eine Förderstunde dauert 45 Minuten, und sollte regelmäßig an einem bestimmten Tag und Uhrzeit statt finden.
Bei den Vorschulkindern sind Vormittagstermine vom Fördererfolg her, deutlich effektiver.
Mit wem arbeiten wir zusammen?
In erster Linie arbeiten wir mit Ihnen als Eltern zusammen …
Wir bitten Sie zu Beginn unserer Zusammenarbeit um die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber wichtigen Kooperationspartnern. Selbstverständlich gegenüber Kinderarzt, Kinderklinik, weiteren Therapeuten, (Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten…) dem Kindergarten, Schule, Integrationsfachdiensten.
Mit Ihrer Zustimmung ist es möglich, wichtige fachliche Absprachen bezüglich des Förderkonzeptes und Förderbedarfes zu treffen,- wobei Sie dabei natürlich einbezogen sind.
Die Praxis für Heilpädagogik und Familientherapie in Bad Krozingen ist zertifziert vom Berufsverband der Heilpädagogen.
Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns.